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Thema der Woche:

Stiftet der Staat die Jugendhilfe zum „Kinderklau an!“

 

Immer häufiger wird uns die Frage gestellt, „stiftet der Staat die Jugendhilfe zum „Kinderklau“ an. Viele Mütter, Väter oder Eltern haben Angst, dass auch Ihnen bei der kleinsten Pflichtverletzung ihre Kinder weggenommen werden, ohne dass sie sich hiergegen wehren können. Ist ihre Angst berechtigt, oder sind diese Kinder vielmehr Teil eines Milliardengeschäfts?

 

Was ist nun richtig? Das Bündnis der Generationen unterstellt dem Staat keinen „Kinderklau“, aber durch seine Passivität eine Mitschuld am Milliardengeschäft. Hier geht es um das Wohl der Kinder und nicht darum, dass sie zu Beschaffern von Milliarden von Euros werden. Jedes Kind, das wieder in die Obhut der Familie gegeben wird, schmälert die Milliardengewinne der Träger und welche Träger wollen dies?

 

Nachunseren Recherchen beginnt die Problematik bereits beimJugendamt.

  • Das Jugendamt erhält einen Hinweis auf eine Kindesgefährdung. Diesem Hinweis muss sie nachgehen. Dies ist seine Aufgabe. Aber wer erhält den Auftrag?

  • Eine Sozialarbeiterin wird beauftragt diesem Hinweis nachzugehen. Und jetzt entscheidet sich schon welchen Weg dieser Hinweis nimmt.

  • Was schreibt diese Mitarbeiterin in ihrem Bericht? Will sie mit diesem Bericht ihre Verant-wortung abgeben, dann verfasst sie ihren Bericht so, dass der Fall von einer anderen Seite übernommen wird.

  • Oder stellt sie ihre eigene Entscheidung über das Wohl des Kindes?

  • Oder könnte der Grund darin liegen, dass die Mitarbeiterin und ihre Kolleginnen und Kollegen bereits bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit angelangt sind und neue Fälle möglichst abgeben wollen und vielleicht auch müssen.

  •  Es ist ein Unterschied ob in ihrem Bericht steht, „dass das Kind spielbedingt etwas schmutzig war und seine Kleidung einen Riss oder ein Loch aufwies“, oder ob dort steht, „das Kind war dreckig, seine Kleidung zerrissen und es machte einen verwahrlosten Eindruck“.  Eine gewisse Unordnung könnte schon eine Verwahrlosung im Umfeld des Kindes bedeuten.

  • Die oft fehlende grundlegende charakterliche Eignung, scheint ein Hauptproblem zu sein. Daher sollen, einschließlich Lehramt, in der Prüfung die charakterlichen Grundeignungen liegen. Eine solche Prüfung findet unseres Wissens nicht statt.

 

Was hier auch fehlt, ist die Möglichkeit und das Recht der Mütter, Väter und der Familie des Kindes bei einer unabhängigen Intuition gegen den Bericht der Sozialarbeiterin Einspruch einzulegen. Kostenlos! Dies könnte über ein Schiedsgericht geschehen, dass paritätisch auch mit betroffenen Müttern und Väter besetz ist.  Es muss frei sein und sich auch selbst vor Ort informieren dürfen. Die Berichte des Jugend-amtes, der Sozialarbeiter und der Träger wird das Kind weiter verfolgen und seine Zukunft bestimmen. Gerichte und nachgelagerte Institutionen stützen sich immer wieder auf diese Berichte und ihre Entscheidungen fallen dementsprechend aus. Dies ist natürlich nicht zum Wohle des Kindes, sondern im Gegenteil. Ist das Kind erstmal in einer Einrichtung, wird diese dafür eintreten, dass das Kind natürlich weiterhin ihrer Hilfe bedarf. Es bringt ja Geld.

 

Zu begrüßen ist, dass Kinder nicht nur in Heimen, sondern auch zu einem nicht geringen Anteil in Pflegefamilien untergebracht werden. Das ist auch grundsätzlich gut. Aber immer wenn Geld zuver-dienen ist, wird damit auch Schindluder getrieben.

 

In nur zehn Jahren haben sich die staatlichen Ausgaben für solche Kinderschutzmaßnahmen  auf jährlich neun Milliarden Euro fast verdoppelt. „Die IW-Forscherin Marie Möller weist darauf hin, dass die Erziehungshilfe ein staatlich finanzierter Wachstumsmarkt ist, dem es an Transparenz  und Kontrolle fehlt. Es geht um sehr viel Geld, das hier von den Anbietern verdient wird“.

 

Immer wieder berichten die Medien vom Fehlverhalten der Kinderheime in früheren Jahren. Wer kontrolliert sie heute? Immer wieder werden auch hier Fehlverhalten bekannt die nicht im Sinne des Kindeswohls sind und die Kinder auf Dauer schädigen.

 

Wäre es nicht zum Kindeswohl, statt bis zu 160.000 Euro im Jahr für ein Heimkind auszugeben, die Erziehungsberatungen in den einzelnen Bundesländern mit mehr Fachpersonal auszurüsten, private Institutionen  zu fördern und mehr Geld in die Bildung zu investieren.  Ein Heimplatz ersetzt nicht die Familie und ist kein Garant für eine sichere Zukunft.

 

Auf der einen Seite plädiert die Politik für eine höhere Geburtenrate, aber auf der anderen Seite beschränkt die Politik die Rechte der Mütter, Väter oder Eltern. Werden wir auch hier eine soziale Spaltung der Gesellschaft erleben?

 

 

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